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Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung der Krebs­li­ga

Mein ver­bind­li­cher Wil­le im Hin­blick auf Krank­heit, Ster­ben und Tod

Seit 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es stärkt vor allem das Recht auf Selbstbestimmung und regelt die Gültigkeit und Tragweite von Patientenverfügungen. Die Verfügung der Krebsliga ist den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Neben den allgemeinen Fragen zur letzten Lebensphase berücksichtigt sie auch spezifische Fragen, die sich krebskranke Menschen angesichts des möglichen Krankheitsverlaufs stellen. Je präziser eine Patientenverfügung Behandlungswünsche darlegt, desto besser können sie befolgt werden. Dies entlastet die Angehörigen im Fall, dass Betroffene selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Patientenverfügungen, die vor Januar 2013 ausgefüllt wurden, bleiben rechtsgültig.

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Wichtig
1- Vergewissern Sie sich vor dem Ausfüllen des heruntergeladenen PDFs, dass die Sprache des Programms, mit dem die Patientenverfügung ausgefüllt werden soll, auf Deutsch eingestellt ist.

2- Zusätzliche Anmerkungen können in einem separaten Dokument festgehalten und ausgedruckt der Verfügung beigelegt werden.

3- Damit die Patientenverfügung rechtsgültig ist, muss sie von Hand datiert und unterschrieben werden. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt werden.

  • Anzahl Seiten: 36
  • Sprache: DEUTSCH
  • Artikelnummer: 011018023111
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